Hygiene in der Lüftungsanlage

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Sobald das Wort Hygiene fällt, wird die Tonlage im Ratgebermarkt schrill: verkeimte Filter, Keimschleudern in der Wand, halbjährlicher Pflichtwechsel nach VDI 6022. Bei genauem Hinsehen bleibt davon wenig übrig – und was bleibt, ist etwas anderes, als beide Lager behaupten. Dieser Artikel führt die Regelwerke mit ihrem Anwendungsbereich auf und die drei Untersuchungen zu Keimen in Lüftungsanlagen mit ihrer Stichprobe.

Das Wichtigste in Kürze

  • VDI 6022 gilt auch für Wohnräume – der Anwendungsbereich stellt auf „alle Aufenthaltsräume … in Gebäuden“ ab, und Blatt 1 hat einen Abschnitt 9.1 „Wohnräume“.
  • Die kursierenden sechs Monate stehen dort nicht. Zwei Quellen geben die Richtlinie wortgleich mit einem Jahr für die erste Filterstufe und zwei Jahren für die weiteren wieder – Sekundärwiedergabe der Ausgabe 2011-07.
  • Eine VDI-Richtlinie ist kein Gesetz, und Hygieneinspektionen sind kein Filterwechsel.
  • Zu Keimen auf Filtern liegen drei Quellen vor – eine aus gewerblichen Anlagen mit Luftbefeuchtung, eine aus Büro- und Verwaltungsgebäuden (90 Anlagen), eine aus dem großvolumigen Wohnbau mit n = 18.
  • Es wurde keine Studie gefunden, die mikrobielles Wachstum auf Filtern in Abhängigkeit von der Standzeit quantifiziert.

Die kurze Antwort

VDI 6022 nimmt Wohnräume nicht aus – der Anwendungsbereich stellt auf Aufenthaltsräume ab, und Blatt 1 enthält einen nutzungsspezifischen Abschnitt für Wohnräume. Wer schreibt, die Richtlinie gelte nur für Gewerbe, liegt daneben.

Wer daraus einen halbjährlichen Pflichtwechsel ableitet, liegt genauso daneben. Die vorliegenden Wiedergaben nennen zwölf Monate für die erste Filterstufe und 24 Monate für die weiteren. „Sechs Monate“ ist eine Herstellerangabe – bei Vaillant und für den Feinstaubfilter bei Aerex, nicht in der VDI.

Und bei den Keimen ist die ehrlichste Antwort die unbefriedigende: Es liegen drei zitierfähige Untersuchungen vor, und keine davon misst, was die meisten wissen wollen – ob und ab wann ein länger eingebauter Filter mikrobiell auffällig wird.

Was belegt ist – und was nicht

Belegt (als Verbands- und Sekundärangabe): der Anwendungsbereich der VDI 6022 und die Existenz eines Abschnitts 9.1 „Wohnräume“ in Blatt 1. Belegt sind ebenso die zwei unabhängigen, wortgleichen Wiedergaben der Filterstandzeiten mit einem und zwei Jahren.

Nur eingeschränkt belegt: Der Volltext der VDI 6022 Blatt 1 ist kostenpflichtig und lag nicht vor – alle hier genannten Richtlinieninhalte sind Sekundärwiedergaben. Die Standzeitangaben beziehen sich auf die Ausgabe 2011-07; für die geltende Ausgabe 2018-01 ist das nicht verifiziert. Und der Satz, der den Anwendungsbereich einschränkt – in allen Sekundärquellen beginnt er mit „Sie gilt nur dann …“ –, ließ sich nicht auflösen. Diese Einschränkung ist unbekannt.

Nicht belegt: jede Aussage der Form „nach X Monaten verkeimt der Filter“. Es wurde keine Studie gefunden, die mikrobielles Wachstum auf Zuluftfiltern in Abhängigkeit von der Standzeit quantifiziert – weder gewerblich noch für die Wohnungslüftung. Ebenso wenig ließ sich der umgekehrte Satz belegen, verkeimte Filter verteilten Keime in der Wohnung.

Und eine Sperre: Beim Abruf des UBA-Schimmelleitfadens brach der Text reproduzierbar bei Seite 42 ab; das Kapitel zu raumlufttechnischen Anlagen beginnt erst danach. Aus ihm steht hier deshalb kein Satz.

Woher diese Zahlen stammen

Weil hier fast jede Zahl aus einem anderen Gebäudetyp stammt, zuerst die Herkunft jeder Untersuchung, die weiter unten zitiert wird.

Quelle Anwendungsbereich Umfang / Stand
Berufsgenossenschaft ETEM, Fachportal zur Luftbefeuchtung gewerbliche raumlufttechnische Anlagen mit Luftbefeuchtung, Arbeitsplatz- und Produktionslüftung Regelwerkstext, keine Stichprobe
S. Horn, Hygiene-Institut des Ruhrgebiets „überwiegend Büro- und Verwaltungsgebäude mit wenigen Produktionsbetrieben“ – keine Wohnanlage in der Stichprobe 90 ausgewählte, repräsentative Anlagen, veröffentlicht 13.08.2013
Feldstudie „Zukunftstaugliche Komfortlüftungssysteme …“, BMVIT / „Haus der Zukunft Plus“ großvolumige Wohngebäude in Österreich (Mehrfamilienhaus, Zentralgeräte), nicht das Einfamilienhaus n = 18 Anlagen, Juni 2013, ÖNORM-Bezug

Diese drei Zeilen sind der Grund, warum hier keine Prozentzahl ohne Kontext steht: Eine Angabe aus einer Anlage mit Befeuchtung beschreibt keine Wohnungslüftung, und ein Prozentwert aus 18 Fällen ist eine andere Aussage als einer aus 1.800.

VDI 6022: Anwendungsbereich und der Abschnitt „Wohnräume“

Blatt 1 der Richtlinienreihe trägt den Titel „Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte“, Ausgabestand 2018-01 mit einer Berichtigung von 2023-04.

Zum Anwendungsbereich gibt das offizielle VDI-Inhaltsverzeichnis, bestätigt über eine zweite Fundstelle, den Abschnitt 1 so wieder: „Die Richtlinienreihe VDI 6022 gilt für alle Aufenthaltsräume (siehe Abschnitt 3) in Gebäuden.“ Erfasst sind „alle RLT-Anlagen und -Geräte und deren zentrale und dezentrale Komponenten, die die Zuluftqualität beeinflussen“. Als Aufenthaltsraum gelten nach einer Sekundärquelle Räume, in denen sich Personen regelmäßig länger als zwei Stunden aufhalten.

Über dasselbe Inhaltsverzeichnis ist belegt, dass Blatt 1 einen Abschnitt 9 „Nutzungsspezifische Anforderungen“ enthält und dass Abschnitt 9.1 „Wohnräume“ heißt. Eine Sekundärquelle gibt daraus sinngemäß wieder, wegen der hohen täglichen Aufenthaltszeiten in Wohnräumen seien hygienegerechte Installation und hygienegerechter Betrieb besonders erforderlich. Diesen Wortlaut fanden wir nur in einer einzigen Quelle – Sekundärangabe, kein Normzitat.

Die häufigste Verwechslung betrifft ein anderes Blatt: VDI 6022 Blatt 6 (2018-01) regelt die Luftbefeuchtung über dezentrale Geräte, nicht die Wohnungslüftung.

Die Intervalle: ein Jahr und zwei Jahre, nicht sechs und zwölf Monate

Zwei voneinander unabhängige Quellen geben VDI 6022 Blatt 1 wortgleich wieder – eine davon mit Fundstellenangabe (Punkt 5.4.8, Seite 47):

„Die Luftfilter der 1. Filterstufe sind spätestens nach einem Jahr, die weiteren Filterstufen (Ausnahme Schwebstoff-Filter) nach zwei Jahren auszuwechseln.“

Dazu gehören drei Einschränkungen. Erstens: Das ist eine Sekundärwiedergabe, kein Zitat aus dem Volltext. Zweitens: Die ausführlichere der beiden Quellen bezieht sich auf die Ausgabe 2011-07; ob die Ausgabe 2018-01 denselben Wortlaut führt, ist ungeprüft. Drittens: Eine VDI-Richtlinie ist kein Gesetz.

Eine unabhängige Stützung kommt aus einem österreichischen Forschungsbericht mit ÖNORM-Bezug – kein deutscher Normbeleg. Dort heißt es: „Maximal zulässige Standzeiten: Erste Filterstufe: 1 Jahr (oder 2000 Betriebsstunden) · Zweite Filterstufe bzw. Abluftfilter: 2 Jahre (oder 4000 Betriebsstunden)“. Und: „Im Einklang mit den geltenden Normen (ÖNORM H60021) und aus hygienischer Sicht ist ein Filtertausch auch bei Nichterreichen der Enddruckdifferenz nach spätestens 12 Monaten vorzunehmen.“

Diese Werte sind Obergrenzen, keine Empfehlung, so lange zu warten. Viele Hersteller nennen kürzere Intervalle – die Spanne reicht von drei bis zwölf Monaten, maßgeblich bleibt die eigene Anleitung. Der Vergleich steht im Beitrag, wie oft man wirklich wechseln muss; welche Faktoren dabei überhaupt eine Rolle spielen, klärt der Artikel zur Filterstandzeit.

Hygieneinspektionen sind etwas anderes

Ein zweiter Begriff der VDI 6022 wird regelmäßig mit dem Filterintervall vermengt: die Hygieneinspektion. Drei unabhängige Sekundärquellen geben übereinstimmend wieder: alle zwei Jahre bei Anlagen mit Luftbefeuchtung oder erdverlegten Komponenten, alle drei Jahre ohne Befeuchtung; eine abweichende Variante aus dem Handel nennt ein, zwei und drei Jahre. Inspektionsintervalle sind keine Filterwechselintervalle – die eine Zahl meint eine Begutachtung der Anlage, die andere den Tausch eines Verbrauchsteils.

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Was zu Keimen auf Filtern belegt ist

Drei Quellen, jede nur mit ihrem Kontext.

Die Berufsgenossenschaft – ein Satz aus dem Befeuchtungskontext

Die BG ETEM schreibt: „Bei lang anhaltender hoher Luftfeuchtigkeit im Bereich der Luftfilter kann es zu einem mikrobiellen Wachstum auf den Filtern kommen.“ Genannt sind Betriebsgrenzwerte von maximal 80 Prozent relativer Feuchte an der ersten und 90 Prozent an der zweiten Filterstufe.

Der Kontext ist Teil des Belegs. Die Quelle ist ein Fachportal der BG ETEM zur indirekten Luftbefeuchtung; Anwendungsbereich sind gewerbliche RLT-Anlagen mit Luftbefeuchtung am Arbeitsplatz. Es sind Grenzwerte für Anlagen, in die absichtlich Feuchte eingebracht wird. Eine Wohnungslüftung hat keinen Befeuchter – die Bedingung, die den Satz auslöst, entsteht dort nicht in gleicher Weise.

Das Hygiene-Institut – beide Hälften oder keine

Die einzige uns bekannte Messreihe an Filtern stammt vom Hygiene-Institut des Ruhrgebiets (90 ausgewählte, repräsentative Anlagen, 2013, überwiegend Büro- und Verwaltungsgebäude). Sie enthält zwei Sätze, und beide gehören zusammen:

  • „Filter, Register von Wärmerückgewinnungseinheiten, Heizregister, Zuluftleitungen und Luftauslässe wiesen eher geringe Kontaminationen mit Bakterien und Schimmelpilzen auf.“
  • „Bei 67 % der untersuchten Anlagen zusätzlicher, teils dringender Handlungsbedarf an mindestens einer Probennahmestelle notwendig“.

Höhere Kontaminationen fanden sich laut derselben Quelle bei Altanlagen, in denen „häufig noch Grobstaubfilter“ eingesetzt waren. Wer nur die erste Zeile zitiert, gibt eine Entwarnung, die die Quelle nicht hergibt; wer nur die zweite zitiert, macht Angst, die sie ebenso wenig hergibt.

Die österreichische Feldstudie – die einzige mit Wohnbezug

Sie ist die für Wohnungen interessanteste der drei – und die kleinste. Untersucht wurden 18 Anlagen in großvolumigen Wohngebäuden in Österreich. Wörtlich: „Bei etwa drei Viertel der Prüfungen war der Zustand zumindest hygienisch ausreichend oder besser.“ Und: „Bei mehr als 40 % aller überprüften Anlagen war hier der hygienisch-mikrobiologische Zustand sogar als ‚gut oder sehr gut‘ einzustufen“.

„Mehr als 40 Prozent“ sind hier rund acht Anlagen. Eine Prozentangabe aus 18 Fällen ohne Nennung der Stichprobe ist irreführend, in beide Richtungen. Aus derselben Studie stammt ein Befund zu den Rohren: Der „Staubansammlungsgrad … in Zuluftleitungen stieg tendenziell in Abhängigkeit von Betriebsdauer und abnehmender Filterqualität.“ Was daraus folgt, steht im Beitrag zum Reinigen der Lüftungsanlage.

Was das Umweltbundesamt schreibt

Das UBA äußert sich mehrfach zur Wartung – mit je eigenem Anwendungsbereich. In einem Empfehlungspapier für Unterrichtsgebäude und Schulen heißt es: „Ein regelmäßiger Filterwechsel muss auf einfache Art und Weise sichergestellt sein.“ Und: „Die Einhaltung von Austausch-/Wartungszyklen für die Luftfilter beeinflusst maßgeblich die Zuluft- und auch die Innenraumluftqualität.“

Ein UBA-Bericht zu Wohngebäuden – ausdrücklich als Bericht und nicht als Behördenposition zu lesen – formuliert knapper: „Zur regelmäßigen Wartung gehören der Filterwechsel und die Überprüfung des Kondensatablaufs.“ Zu alternierenden, also reversierenden Systemen heißt es dort: „Wartung und Hygiene sind problematisch, da Fortluft und die einströmende Außenluft die gleichen Oberflächen im Gerät und Wärmetauscher berühren.“

Was in keinem dieser Dokumente steht, ist ein Versprechen. Das UBA schreibt, das Risiko lasse sich „deutlich senken“ und der Feuchteabtransport „in vielen Fällen verbessern“ – das Wort „verhindert“ verwendet es hier nicht. Die Kette vom Filterzustand zum Schimmel in der Wohnung ist an beiden Enden belegt und in der Mitte nicht; das ordnet der Beitrag zu Filtern und Schimmelvermeidung ein, und was ein auffälliger Geruch aussagt, steht im Artikel dazu, wenn der Filter muffig riecht.

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Häufige Fragen

Muss ich den Filter nach VDI 6022 alle sechs Monate wechseln?

Diese Zahl steht in den uns vorliegenden Wiedergaben nicht. Genannt werden ein Jahr für die erste Filterstufe und zwei Jahre für die weiteren – als Sekundärwiedergabe der Ausgabe 2011-07. Sechs Monate ist eine Herstellerangabe, etwa bei Vaillant und für den Feinstaubfilter bei Aerex.

Verkeimt ein Filter, wenn er zu lange drin bleibt?

Dazu wurde keine Untersuchung gefunden, die das in Abhängigkeit von der Standzeit quantifiziert. Die einzige Messreihe an Filtern stammt aus Büro- und Verwaltungsgebäuden und nennt „eher geringe Kontaminationen“ – und im selben Dokument bei 67 Prozent der Anlagen „teils dringenden Handlungsbedarf“. Mehr gibt die Quellenlage nicht her.

Was ist mit den 80 Prozent Luftfeuchte, die überall stehen?

Das ist ein Betriebsgrenzwert für gewerbliche Anlagen mit Luftbefeuchtung, also für Anlagen, in die absichtlich Feuchte eingebracht wird – auf eine Wohnungslüftung ohne Befeuchter nicht ohne Weiteres übertragbar. Was am Filter selbst belegbar ist, steht im Beitrag zu Schimmel am Filter.

Fazit

Die belastbare Aussage lautet: VDI 6022 nimmt Wohnräume nicht aus, ihre wiedergegebenen Standzeiten sind ein Jahr und zwei Jahre, und sie ist keine Rechtsvorschrift. Zu Keimen liegen drei Untersuchungen vor – zwei nicht aus Wohngebäuden, die dritte mit 18 Anlagen. Wer daraus eine klare Warnung oder eine klare Entwarnung formt, geht über die Quellen hinaus.

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